Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand August 2016
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin/Dolmetscherin Bettina Chegini (nachfolgend: die Sprachmittlerin) und ihren Auftraggebern (nachfolgend: der Auftraggeber), sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder zwingend durch gesetzliche Regelungen vorgeschrieben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen usw. der Auftraggeberseite sind für die Sprachmittlerin lediglich insoweit verbindlich, als sie diesen schriftlich und ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Auftragsdurchführung
Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch schriftliche Anfrage, ein Angebot seitens der Sprachmittlerin und der Annahme durch den Auftraggeber/Kunden.
Jeder Auftrag wird sorgfältig und ordentlich durchgeführt. Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Leistung in der vereinbarten Qualität. Die Leistung kann nach Vereinbarung gemäß den Vorgaben der DIN EN 15038:2006, d.h. nach dem Vier-Augen-Prinzip, druckreif, in beglaubigter oder einfacher Form oder im Entwurf erbracht werden.
Jeder Auftrag wird sorgfältig und ordentlich durchgeführt. Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Leistung in der vereinbarten Qualität. Die Leistung kann nach Vereinbarung gemäß den Vorgaben der DIN EN 15038:2006, d.h. nach dem Vier-Augen-Prinzip, druckreif, in beglaubigter oder einfacher Form oder im Entwurf erbracht werden.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterrichtet die Sprachmittlerin vorab über Zweck und Umfang der zu erbringenden Dienstleistung, Druckreife, Liefermodalitäten, Anzahl der benötigten Exemplare sowie bei Dolmetschterminen über die Anzahl der Gesprächspartner, voraussichtliche Dauer und Themen. Sofern vorhanden, übermittelt der Auftraggeber der Sprachmittlerin Unterlagen (z.B. Dokumente, Glossare, Terminologie, Abkürzungen), welche die Durchführung des Auftrags erleichtern.
Sofern diese Informationen nicht bereitgestellt werden, ist die Sprachmittlerin von der Verantwortung für eventuelle Fehler entbunden.
Sofern diese Informationen nicht bereitgestellt werden, ist die Sprachmittlerin von der Verantwortung für eventuelle Fehler entbunden.
4. Übersetzungen
Übersetzungen werden in der Regel nach Normzeilen der Übersetzung in der Zielsprache abgerechnet; es können jedoch auch anderweitige Vereinbarungen getroffen werden, z.B. nach Wörtern im Ausgangstext. Die Anzahl der Zeichen pro Normzeile wird mit Hilfe einer branchenüblichen Software ermittelt. Die Preise pro Normzeile bewegen sich zwischen € 1,25 und € 2,05 zzgl. gesetzlicher MwSt., je nach Textsorte und Schwierigkeitsgrad. Für Eilübersetzungen, Wochenend- bzw. Feiertagsarbeit wird nach Vereinbarung ein Zuschlag fällig, bei Wiederholungen im Text bzw. Großaufträgen kann ein Nachlass gewährt werden. Mindestauftragswert: € 30,00 zzgl. gesetzlicher MwSt., für beglaubigte Übersetzungen mindestens € 50,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
5. Verhandlungsdolmetschen
Bei stundenweiser Abrechnung von Dolmetscheinsätzen werden An- und Abfahrt als Arbeitszeit berechnet oder eine Pauschale vereinbart; die Preise orientieren sich am JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz), das € 70,00/75,00 pro Stunde zzgl. gesetzlicher MwSt. vorsieht. Für Beurkundungen beim Notar fallen € 80,00/Std. nebst Vorbereitungszeit zzgl. gesetzlicher MwSt. an. Werden Tagespauschalen vereinbart, so sind An- und Abfahrtszeit bereits mit dem Honorar abgegolten. Spesen wie Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung sind vom Auftraggeber zu tragen bzw. zu erstatten.
6. Lektorat, Korrekturlesen, Formatierungsarbeiten und Sonstiges
Für derartige Arbeiten, die nach einem Stundensatz abgerechnet werden, fallen € 60,00/Std. zzgl. gesetzlicher MwSt. an.
7. Mängelbeseitigung
Die Sprachmittlerin behält sich im Falle eventueller Reklamationen des Auftraggebers ein Recht auf Mängelbeseitigung bzw. Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung eventueller in der Übersetzung enthaltener Mängel; auf derartige Mängel hat er detailliert hinzuweisen.
8. Haftung
- Die Sprachmittlerin haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Durch Computerausfall, technische Störungen, Probleme beim E-Mail-Versand oder Viren verursachte Störungen gelten nicht als grobe Fahrlässigkeit. Die Sprachmittlerin verwendet stets eine aktuelle Antivirensoftware, eine zeitgemäße Firewall und aktuelle Software. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit tritt lediglich bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten ein.
- Eventuelle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Sprachmittlerin werden auf € 5.000,00 begrenzt. Ein abweichender Schadensersatzanspruch kann gegebenenfalls vereinbart werden, eine solche Vereinbarung bedarf stets der Schriftform.
- Die Verjährungsfrist für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Sprachmittlerin beträgt ein Jahr nach Abnahme der Leistung, wie in § 634 a BGB geregelt.
- Für Mangelfolgeschäden gilt lediglich die gesetzliche Verjährungsfrist.
- Die Sprachmittlerin übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Nachbearbeitungen Dritter nach Lieferung der vereinbarten Leistung.
9. Vertraulichkeit
Die Sprachmittlerin verpflichtet sich, sämtliche Sachverhalte und Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber Kenntnis erlangt, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10. Mitwirkung Dritter
- Die Sprachmittlerin kann fachkundige Dritte zur Auftragsdurchführung hinzuziehen; hierüber setzt sie den Auftraggeber vorab in Kenntnis. Eine Durchführung von Übersetzungsaufträgen nach der DIN EN 15038:2006 setzt die Zuziehung eines bzw. mehrerer Kollegen voraus; dies wird mit dem Auftraggeber vorab vereinbart und entsprechend höher vergütet.
- Bei Heranziehung solcher fachkundiger Dritter unterliegen diese ebenfalls der Vertraulichkeitspflicht und haben sich schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
11. Honorar
- Das Honorar für die erbrachte Leistung ist grundsätzlich stets vom Auftraggeber geschuldet. Nachträgliche Änderungen des Rechnungsadressaten sind nicht möglich.
- Mit Erstkunden bzw. in begründeten Fällen kann Vorauszahlung oder Barzahlung vereinbart werden.
- Das Honorar für die erbrachte Leistung ist spätestens 30 Tage nach Erhalt der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig.
- Neben dem Honorar hat die Sprachmittlerin Anspruch auf Erstattung der mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslagen.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit eine Umsatzsteuerpflicht besteht.
- Bei umfangreichen, großen bzw. langandauernden Projekten kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden.
12. Rücktritt des Auftraggebers
- Sollte der Auftraggeber aus irgendeinem Grund nach Auftragserteilung vom Auftrag zurücktreten, so hat die Sprachmittlerin Anspruch auf Bezahlung der bis zur entsprechenden Mitteilung bereits erbrachten Leistungen.
- Für bereits vereinbarte Dolmetscheinsätze zu einem bestimmten Termin, die nicht mindestens 2 Werktage vor selbigem Termin abgesagt werden, steht der Sprachmittlerin ein Ausfallhonorar in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vergütung zu. Dieses Ausfallhonorar beinhaltet keine An- und Abfahrtszeiten; eventuell bereits angefallene und nicht stornierbare Reise- und Übernachtungskosten sind jedoch zu erstatten. Auch die eventuell bereits angefallene Vorbereitungszeit für den Dolmetscheinsatz ist vereinbarungsgemäß zu vergüten.
13. Eigentumsvorbehalt
Die erbrachte Leistung (Auftragsgegenstand) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sprachmittlerin. Bis dahin steht dem Auftraggeber kein entsprechendes Nutzungsrecht zu.
14. Rechtsgrundlage
Für sämtliche Aufträge samt deren Durchführung sowie alle eventuell damit verbundenen Ansprüche gilt deutsches Recht.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz der beruflichen Niederlassung der Sprachmittlerin.
- Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz der beruflichen Niederlassung der Sprachmittlerin.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig bzw. unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen vertraglichen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall an Stelle der nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmung eine andere Bestimmung zu vereinbaren, die dem damit angestrebten Zweck bzw. wirtschaftlichen Ergebnis so nahe wie möglich kommt.
17. Schriftformerfordernis
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
München, August 2016